Aktuelle Stellungnahme des Bürgervereins zu den Ereignissen rund um den Gangelshauser Wald

Aktuelle Stellungnahme des Bürgervereins zu den Ereignissen rund um den Gangelshauser Wald

An alle Sprockhöveler & Interessierte

Wir als Bürgerverein agieren vollständig unabhängig von Parteipolitik und sind lediglich an den Auswirkungen der Politik auf unser Anliegen, dem Schutz von Linderhauser / Gangelshauser Natur und Menschen, interessiert. Gangelshausen selbst zählte bis 1970 zur alten Landgemeinde Linderhausen. Daher sehen wir uns hier ebenfalls verpflichtet, einen aktiven Beitrag für Naturerhalt zu leisten. Darüber hinaus engagieren sich auch Gangelshauser Bürger*innen und somit Sprockhöveler Bürger*innen in unserem Verein. Grundsätzlich ist uns in allen Darstellungen an hoher Sachlichkeit gelegen, worum wir uns auch redlich Mühe geben, wie man unserer gesamten Webseite, unserem Auftreten und unseren Aktionen entnehmen kann. 

Es gibt aktuell mindestens eine Partei, die angibt, dass das potenzielle Gewerbeareal lediglich im nördlichen Bereich des Sportplatzes der Spielvereinigung Linderhausen läge und ausschließlich nur eine Nutzwiese und umliegende forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch nähme.

Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle auf die relevanten Ratsbeschlüsse hinweisen. So können sich Interessierte einen eigenen Eindruck verschaffen, was man meinen könnte, wenn man sich auf einen dieser Ratsbeschlüsse bezieht. Die Quellenhinweise verschaffen zudem einen schnellen Zugriff für diejenigen, die lieber das Original bzw. den Gesamttext lesen möchten. Hervorheben möchten wir hierbei die Anlage 4 (SV-Nr. 182/2018/1) aus der Schwelmer Ratssitzung vom 14.02.2020, bei der klar ersichtlich ist, welchen Umfang die gewünschte Erweiterungsfläche der Städte Sprockhövel und Schwelm tatsächlich darstellt und damit den gesamten Gangelshauser Wald umfasst. 

Quelle für die folgenden Auszüge ist das Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel. Die Auszüge wurden unverändert übernommen.

Tagesordnungspunkt: Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 3 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW Vorlagennummer: 2018/472

Auszug Seite 6 -7:

Fläche 12 Autobahnkreuz A 1/A46 interkommunales Gewerbegebiet

Um den Ennepe-Ruhr-Kreis als attraktiven Wirtschaftsstandort für das produzierende Gewerbe mittelfristig weiter zu entwickeln und zu erhalten, ist vom Ennepe-Ruhr-Kreis in Abstimmung mit dem RVR ein Prozess zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung initiiert worden. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat eine Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung durchgeführt, da die Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der Topografie, der hohen Schutzwürdigkeit des Freiraumes und der Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen in den Tallagen problematisch sind. Im Ergebnis waren sieben Suchräume grundsätzlich geeignet. Die Städte Schwelm und Sprockhövel befürworten in Abstimmung mit den politischen Gremien den Standort Schwelm/Sprockhövel Kreuz Wuppertal-Nord/Schwelm Linderhausen. Der Standort erfüllt die Standardgröße. Er ist durch die Nähe zu den Autobahnen A 1, A46 und A 43 gut erreichbar. Die Neudarstellung des regionalen Kooperationsstandortes auf dem Stadtgebiet Schwelm wird daher begrüßt. Derzeit sucht ein ansässiges Unternehmen einen neuen Standort, um den Betrieb zu verlagern und zu erweitern. Der geplante Kooperationsstandort ist zwar von der Lage her sehr gut geeignet, aber zurzeit leider nicht verfügbar. Daher wird vorgeschlagen, den Standort um den Bereich südlich der A1 zwischen der Schwelmer Straße und der Gevelsberger Straße zu erweitern. Auch dieser Bereich war bereits Teil der Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde diese Teilfläche untersucht, die auch als geeignet eingestuft wurde. Allerdings war die Teilfläche jedoch aufgrund der Planungen des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord nur eingeschränkt nutzbar. Zwischenzeitlich wurde die Planung für den Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord überarbeitet. Es wird nur eine wesentlich geringere Fläche für das Autobahnkreuz in Anspruch genommen, so dass die Fläche nunmehr für den Gewerbestandort geeignet wäre. Es wird daher in Abstimmung mit der Stadt Schwelm vorgeschlagen, den Kooperationsstandort um die Fläche zu erweitern. Der Grünzug südlich der A 1 sollte entfallen; hier sollte Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde bzw. dem Ennepe-Ruhr-Kreis gehalten werden.“

Auszug Seite 8:

Regionale Grünzüge

„Auf Sprockhöveler Stadtgebiet befindet sich im Bereich zwischen dem Autobahnkreuz Wuppertal Nord und der Siedlung Gangelshausen ein Regionaler Grünzug. Dieser korrespondiert nicht mit den Entwicklungszielen der Stadt Sprockhövel für diesen Flächenbereich und sollte daher nochmals einer Prüfung mit dem Ziel der Aufhebung unterzogen werden. Die Entwicklungsmöglichkeiten von Gewerbe und Industrie sind durch die Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen in den Tallagen, die bewegte Topographie und die hohe Schutzwürdigkeit des Freiraumes erheblich eingeschränkt. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat aufgrund der Gewerbeflächensituation eine Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung durchgeführt, die diese Fläche für geeignet hält.“

Beschluss des Rates der Stadt Sprockhövel am 13.12.2018

(Quelle: Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel; die Auszüge wurden unverändert übernommen.)

TOP 13 (Vorlagen Nr. 2018/472) „Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 3 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW Beschluss: Der Rat nimmt den Regionalplanentwurf und die geplanten für die Stadt Sprockhövel relevanten Änderungen des Regionalplanes zur Kenntnis. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beigefügte Stellungnahme vom Grundsatz her zum Entwurf des Regionalplanes im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Regionalverband Ruhr abzugeben.“

Abstimmungsergebnis: 26 Ja Stimmen | 6 Nein Stimmen | 1 Enthaltungen

Vorlage 138/2018

Anlage 1 Stellungnahme des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Regionalplan Ruhr Vorlage

Stellungnahme des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Regionalplan Ruhr

Auszug Seite 10:

„Im Fall des Standortes Schwelm (Suchraum Wuppertal Nord)regt der Ennepe-Ruhr-Kreis an, dass der Raum für eine derartige Ansiedlung noch weiter in Richtung BAB  1 ausgedehnt werden sollte, wie dies schon im Rahmen der Machbarkeitsstudie des ERK auch in Erwägung gezogen wurde Siedlungsbereich Gangelshausen). Damals waren diese Flächen infolge der noch nicht erfolgten Anpassungen der Planungen von strassen-nrw für den Umbau des Autobahnkreuzes Wuppertal-Nord und der damit verbundenen nicht zu kalkulierenden zeitlichen Vorgaben nicht weiter in die zu übernehmenden planerischen Optionen eingeflossen. Nachdem jedoch ein Planfeststellungs-beschluss für den Ausbau des Autobahnkreuzes nunmehr zeitlich fixierbar erscheint, können diese Flächen sehr wohl – gerade auch aufgrund ihrer extrem verkehrsgünstigen Lage – in die Betrachtungen zu einem weiteren oder vergrößerten Kooperationsstandort Wuppertal Nord in die regionalplanerischen Überlegungen eingebracht werden.“

 

Unter https://sessionnet.krz.de/en-kreis/bi/si0057.asp?__ksinr=759 ist zu finden:

Kreistag 28. 1. 2019 Vorlage 138/2018

Anlage 1 Stellungnahme des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Regionalplan Ruhr, Seite 10

Anlage 3 Gemeinsame Stellungnahme der mittleren kreisangehörigen Städte und des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Regionalplan Ruhr;  Zu Ziel 1.2-2: Gewerblich- und industrielle Bauflächen bedarfsgerecht entwickeln, Seite 3

Anträge Von Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und Die Linke

Quelle für die folgenden Auszüge ist das Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel. Die Auszüge wurden unverändert übernommen.)

Vorlage am 31.1.2019

Anlage zur Vorlage 2019/018

Gemeinsame Stellungnahme der mittleren kreisangehörigen Städte und des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Regionalplans Ruhr

„Zu Ziel 1.2-2: Gewerblich- und industrielle Bauflächen bedarfsgerecht entwickeln Um den Ennepe-Ruhr-Kreis als attraktiven Wirtschaftsstandort für das produzierende Gewerbe mittelfristig weiter zu entwickeln und zu erhalten, ist vom Ennepe-RuhrKreis in Abstimmung mit dem RVR ein Prozess zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung initiiert worden. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat eine Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung durchgeführt, da die Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der Topografie, der hohen Schutzwürdigkeit des Freiraumes und der Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen in den Tallagen problematisch sind. Im Regionalplanentwurf sind teilweise keine neuen gewerblichen Bauflächen über die derzeitigen Flächennutzungspläne hinaus vorgesehen. Dies liegt zum einen daran, dass die Bedarfsermittlung der Flächen auf Basis der Inanspruchnahme in den Jahren 2005 – 2010 erfolgte. In diesem Zeitraum fanden jedoch nur wenige Ansiedlungen statt. Bei den Reserven sind bei einem Teil der gewerblichen Bauflächen die Eigentümer zurzeit nicht verkaufsbereit. Eine Rücknahme von Flächen nicht verkaufsbereiter Eigentümer ist i. a. R. nicht sinnvoll, da diese Flächen häufig in Bebauungsplänen liegen und daher Baurecht besteht bzw. die Flächen über eine gute verkehrliche Anbindung verfügen. Zudem wurde auf Seiten des RVR nicht berücksichtigt, dass ein Eingriff in Natur und Landschaft i. a. R. im Plangebiet auszugleichen ist. Bedingt durch die topographischen Gegebenheiten können Flächen durch die Anlegung von Böschungen etc. erheblich geringer genutzt werden, insofern ist ein entsprechender Zuschlag von ca. 30 % für diese speziellen „Mehr“-Bedarfe erforderlich. Um aktiv Wirtschaftsförderung zu betreiben, sind entsprechende Flächen erforderlich, dies insbesondere auch um Firmen im eigenen Stadtgebiet Erweiterungsmöglichkeiten oder Flächen für Verlagerungen anbieten zu können. Es sind im Regionalplan entsprechende Flächen vorzusehen, des Weiteren sollte auch ein Bedarf aus einer anderen Kommune im Kreisgebiet verortet werden können. Im Rahmen der Regionalplanaufstellung wurde bezüglich des Gewerbeflächenbedarfes eine neue Methode entwickelt, um hinsichtlich der Laufzeit des Regionalplanes ausreichende Flächenpotenziale zu erhalten. Neben der Betrachtung des lokalen Bedarfs ist zudem das Instrument der Regionalen Kooperationsstandorte entwickelt worden, um große zusammenhängende regional bedeutsame Gewerbegebiete für potenzielle Investoren anbieten zu können. Bei der Erstellung der Entwurfsfassung ist jetzt die Situation entstanden, dass ausreichend rechnerische Bedarfe ermittelt wurden. Diese konnten im Entwurf des Regionalplanes in einer Größenordnung von rd. 670 ha jedoch zeichnerisch nicht festgelegt werden. Dieses Flächendefizit wird sich gegebenenfalls noch vergrößern, da einige im Ennepe-Ruhr-Kreis verortete regionale Kooperationsstandorte in der Bürgerschaft umstritten sind. Daher wird angeregt zu prüfen, ob zusätzliche Flächenpotenziale im Suchraum Wuppertal Nord verortet werden können. Die Gründe der fehlenden Flächenverfügbarkeit sind vielfältig. Sie führen jedoch dazu, dass ein großes gewerbliches Potenzial derzeit nicht genutzt werden kann. Für die wirtschaftliche Entwicklung, der Zukunfts- und der Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen, ist es jedoch unabdingbar, diese Potenziale zu heben und marktgängig zu machen. Andere Regionen, die vergleichbare Probleme hatten, haben das Instrument eines Regionalen Gewerbeflächenpools eingeführt. In der Fachliteratur gibt es ausreichende Hinweise über die Voraussetzungen und Anwendungen dieses Instrumentes. Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises die Erwartung an den Regionalverband Ruhr, sich mit dieser Methodik auseinanderzusetzen und sie im Regionalplan Ruhr zu implementieren, um einen wirkungsvollen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Metropole Ruhr und des Ennepe-Ruhr-Kreises zu leisten. Weiterhin ist zu hinterfragen, ob die nunmehr gewählte Größenordnung der Flächenansiedlungen von jeweils mindestens 8 ha innerhalb der Kooperationsstandorte im Ennepe-Ruhr-Kreis die Bedarfsnachfrage widerspiegelt. Die definitive Umsetzung dieser Kooperationsstandorte auf der kommunalen Ebene wirft gegenwärtig noch mehr Fragen als Antworten auf.

(Fett dargestellter Text im Inhalt wurde vom Bürgerverein vorgenommen.)

 

Beschluss am 31.1.2019

(Quelle: Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel; die Auszüge wurden unverändert übernommen.)

TOP 6 (Vorlagen Nr. 2019/018) „Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) Gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, der gemeinsamen Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis zum Entwurf des Regionalplanes beizutreten und diese im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Regionalverband Ruhr abzugeben.“

Abstimmungsergebnis: 35 Ja Stimmen | 2 Nein Stimmen | 1 Enthaltungen

Auf der Schwelmer Ratssitzung am 14.02.2019 waren viele Linderhauser Bürger*innen zu Gast, um sich aktiv mit Fragen an den Rat der Stadt Schwelm zu richten. Das offiziell veröffentlichte Protokoll dieser Fragen wurde hier hinterlegt: 

LINK zum Sitzungsprotokoll zu TOP Ö 6: Fragen der Einwohner/innen an Rat und Verwaltung 

Unter TOP Ö 7.3: Aufstellung des Regionalplans Ruhr wurde das Thema behandelt.
1. Bericht über die relevanten Änderungen für die Stadt Schwelm zur Kenntnis
2. Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Schwelm zur Vorlage beim RVR

Sie können alle Inhalte / Anlagen dazu hier einsehen: LINK zu TOP Ö 7.3

 

Aufstellung Regionalplan Ruhr

Stellungnahme der Stadt Schwelm zur Beteiligung der öffentlichen Stellen gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 Abs. 1 LPlG NRW

Rot gekennzeichnet ist die in den Stellungnahmen der Städte Schwelm und Sprockhövel zum Regionalplan Ruhr gewünschte Erweiterungsfläche (Hinweis des Bürgervereins).

 

 

Die dort wichtigsten Anlagen sind die Anlagen 4 und 5 zur SV-Nr. 182/2018/1.

Sie können diese Anlagen auch hier direkt einsehen:

Link zu Anlage 4 zur SV-Nr. 182/2018/1

Link zu Anlage 5 zur SV-Nr. 182/2018/1

 

Frau Grollmann ruft zur Abstimmung über die Vorlage 182/2018/1 auf und lässt diese in ihren Beschlusspunkten analog zum Hauptausschuss abstimmen

 

Beschluss:

 

  1. Kenntnisnahme des Berichts (Teil 1 dieser Vorlage) über die geplanten und für die Stadt Schwelm relevanten Änderungen des Regionalplans.
  2. Beschluss der erarbeiteten Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zur Vorlage beim Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Stellen gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zur Neuaufstellung des Regionalplanes.
  3. Beschluss der erarbeiteten interkommunalen Stellungnahme (Anlage 6) zur Vorlage beim Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Stellen gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW zur Neuaufstellung des Regionalplanes.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die zuvor beschlossenen Stellungnahmen (Stellungnahme der Verwaltung und interkommunale Stellungnahme) dem RVR vorzulegen.

 

Punkt 1: Kenntnisnahme

Punkt 2:                                   

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 
 

dafür:

24

 

dagegen:

13

 

Enthaltungen:

 

Punkt 3:                                   

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 
 

dafür:

26

 

dagegen:

11

 

Enthaltungen:

 

Punkt 4:                                   

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 
 

dafür:

27

 

dagegen:

10

 

Enthaltungen:

 

Am 25.06.2020 fand die aktuell letzte Ratssitzung vor der Kommunalwahl der Stadt Schwelm statt. Unter Top Ö19 mit dem Thema „Kooperationsstandorte“ wurden mehrere Anträge der Parteien CDU (Ö 19.1), FDP (Ö 19.2) und Grüne (Ö 19.3) angezeigt.

Die Anträge sowie Anhänge können unter Top Ö19 1. – 3. hier eingesehen werden: LINK zur Tagesordnung inkl. Anträge

Leider ist der final abgestimmte Beschluss des Rates noch nicht veröffentlicht.

Der Vorstand des Bürgervereins war jedoch vor Ort und kann angeben, dass insgesamt der Rat die Verwaltung beauftragt hat, die im aktuell vorliegenden Planentwurf des RVR angedachten GIB-Flächen in Linderhausen zu streichen. Dafür solle ein Fläche in Erweiterung der Ruhrstraße dem RVR für eine Ausweisung von GIB-Fläche vorgeschlagen werden. Gleichsam hat der Rat der Stadt Schwelm die Verwaltung beauftragt, die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Schwelmer Gewerbeflächen südlich der Gevelsberger Straße aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen.

Unsere Position zum Erhalt des Gangelshauser Bruchwaldes haben wir in unserem Beitrag „Der im EN-Kreis einzigartige Bruchwald in Gangelshausen ist weiter in Gefahr“ (LINK) mit vielen Informationen für alle Interessierte deutlich gemacht. Das ist in einer Demokratie erlaubt. Erlaubt ist es selbstverständlich auch, eine andere Meinung zu vertreten. Erwünscht ist dabei vor allem, dass die Politik ihre Meinungen und ihre Absichten den Bürger*innen deutlich macht, begründet und auf sie zugeht. Uns liegt am konstruktiven Dialog. Völlig unerwünscht dagegen sind Taktiken, die vernebeln und verschleiern oder zur Eskalation führen – und das natürlich auf allen Seiten!

 

Um etwaigen gegenläufigen Darstellungen vorzubeugen, möchte der Bürgerverein nochmals betonen, dass wir allen Bürgermeisterkandidat*innen die Gelegenheit gegeben haben, sich mit einer öffentlichen Meinungsdarstellung zu präsentieren.

Dazu möchten wir anmerken, dass wir auf alle Politiker und eine Politikerin zugegangen sind, um unsere Video-Clips zu drehen. Da wir die Video-Aktion aus eigenen Mitteln finanzieren mussten, haben wir vorher festgelegt, dass wir uns an alle Landratskandidaten für den EN-Kreis sowie an alle Bürgermeisterkandidat*innen von Schwelm und Sprockhövel wenden. Manche von ihnen wünschten ein vorheriges Gespräch, oder einen Ortstermin, worauf wir immer gerne eingegangen sind. 

Selbstverständlich haben wir den Bürgermeisterkandidaten aus Sprockhövel, Herrn Volker Hoven, ebenfalls zu unserer Video-Aktion eingeladen und sind mehrmals auf ihn zugegangen (Schriftverkehr inklusive seines Ablehnungsschreibens sowie Protokolle unseres Gespräches vom 09.08.2020 im Nachgang der Podiumsdiskussion mit ihm liegen vor). In diesem Gespräch am 09.08.2020 ist der Vorstand des Bürgervereins offen, von sich aus und proaktiv auf Herrn Hoven zugegangen. Persönlich haben wir erneut bekräftigt, dass wir in der Sache das gemeinsame Gespräch mit ihm suchen wollen und er weiterhin Gelegenheit habe, eine öffentliche Stellungnahme im Rahmen unserer Video-Aktion abzugeben. Hierzu erfolgte von Herrn Hoven im Nachgang keine weitere Rückmeldung.

Als der Vorstand des Bürgervereins durch einen Anwalt von Herrn Hoven am 25.08.2020 im Rahmen einer juristischen Inhaltsprüfung unserer Webseite kontaktiert wurde*, haben wir in weiteren Telefonaten mit dem Anwalt Hovens am 26. + 27.08.2020 erneut angeboten, einen gemeinsamen und offenen Dialog – auch in Begleitung durch den Anwalt – mit Herrn Hoven zu führen. Um seine Stellungnahme verarbeiten zu können und mit entsprechendem Vorlauf zur Kommunalwahl am 13.09.2020 seine Äußerungen zu veröffentlichen, haben wir darum gebeten, uns bis einschließlich Dienstag, den 01.09.2020, eine Rückmeldung zukommen zu lassen. Auch dieses Angebot hat Herr Hoven ohne Kommentar und Rückmeldung verstreichen lassen.

Es ist nun also weiterhin an den Bürger*innen, sich aus den vorliegenden Informationen ihr eigenes Bild zu machen. Unsere gesamte Vorgehensweise ist nach wie vor nur darauf ausgerichtet, unseren Mitgliedern und weiteren Unterstützer*innen sowie Interessierten auch in dieser Pandemiezeit einen Eindruck über die Vorhaben der Politik für die kommende Legislaturperiode zu vermitteln.

Wir wollen keine hitzigen Debatten, keine Wahlkampfschlachten und keine Eskalation. Wir setzen uns bereits seit Anfang 2019 mit diesem Thema auf Linderhauser Gebiet und Gangelshauser Gebiet auseinander. Allein unsere Petition aus Februar 2019, die bereits zu diesem Datum gegen eine Erschließung von Gewerbeflächen auf den Flächen des Gangelshauser Waldes plädiert und Tausende Unterschriften erhalten hat, zeigt dies eindeutig (LINK zur Petition). 

Wir wollen Aufklärung, eine sachliche Auseinandersetzung und klare Aussagen. Der Bürgerverein steht auch jetzt und in Zukunft für einen offenen und gemeinsamen Dialog mit allen Parteien zur Verfügung. Grundsätzlich beteiligen wir uns dabei auch an politischen Veranstaltungen, in denen wir unsere Anliegen verdeutlichen und voranbringen können. Wir werden uns auch weiterhin überparteilich engagieren, aufklären und informieren.

 

* Wir möchten hiermit transparent angeben, was Bestandteil dieser juristischen Inhaltsprüfung unserer Webseite war, um Spekulationen gar nicht erst aufkommen zu lassen: Der Anwalt von Herrn Hoven bat uns, den Namen seines Mandanten in einem Satz zu streichen und damit einem Missverständnis vorzubeugen, die Ausweisung des Gangelshauser Waldes als gewünschte Erweiterungsfläche für Gewerbe und Industrie ihm persönlich zuzuschreiben. Wir haben uns stattdessen dafür entschieden, an dieser Stelle die Grundhaltung der Parteien SPD, FDP und WfS auszudrücken. Das haben wir im Rahmen des offenen Dialoges mit dem Anwalt von Herrn Hoven besprochen und auch direkt umgesetzt. Ansonsten hatte der Anwalt von Herrn Hoven keine weitere Beanstandung. (Stand: 25.08.2020)

Um mehr Transparenz über die Inhalte der Ratsbeschlüsse herzustellen, haben wir bei unserer aktuellen Überarbeitung der Webseite diese als Grundlage in den Vordergrund gestellt.