Quelle für die folgenden Auszüge ist das Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel. Die Auszüge wurden unverändert übernommen.)
Vorlage am 31.1.2019
Anlage zur Vorlage 2019/018
Gemeinsame Stellungnahme der mittleren kreisangehörigen Städte und des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Entwurf des Regionalplans Ruhr
„Zu Ziel 1.2-2: Gewerblich- und industrielle Bauflächen bedarfsgerecht entwickeln Um den Ennepe-Ruhr-Kreis als attraktiven Wirtschaftsstandort für das produzierende Gewerbe mittelfristig weiter zu entwickeln und zu erhalten, ist vom Ennepe-RuhrKreis in Abstimmung mit dem RVR ein Prozess zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung initiiert worden. Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat eine Machbarkeitsstudie zur interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung durchgeführt, da die Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der Topografie, der hohen Schutzwürdigkeit des Freiraumes und der Nachbarschaft zu Wohnsiedlungen in den Tallagen problematisch sind. Im Regionalplanentwurf sind teilweise keine neuen gewerblichen Bauflächen über die derzeitigen Flächennutzungspläne hinaus vorgesehen. Dies liegt zum einen daran, dass die Bedarfsermittlung der Flächen auf Basis der Inanspruchnahme in den Jahren 2005 – 2010 erfolgte. In diesem Zeitraum fanden jedoch nur wenige Ansiedlungen statt. Bei den Reserven sind bei einem Teil der gewerblichen Bauflächen die Eigentümer zurzeit nicht verkaufsbereit. Eine Rücknahme von Flächen nicht verkaufsbereiter Eigentümer ist i. a. R. nicht sinnvoll, da diese Flächen häufig in Bebauungsplänen liegen und daher Baurecht besteht bzw. die Flächen über eine gute verkehrliche Anbindung verfügen. Zudem wurde auf Seiten des RVR nicht berücksichtigt, dass ein Eingriff in Natur und Landschaft i. a. R. im Plangebiet auszugleichen ist. Bedingt durch die topographischen Gegebenheiten können Flächen durch die Anlegung von Böschungen etc. erheblich geringer genutzt werden, insofern ist ein entsprechender Zuschlag von ca. 30 % für diese speziellen „Mehr“-Bedarfe erforderlich. Um aktiv Wirtschaftsförderung zu betreiben, sind entsprechende Flächen erforderlich, dies insbesondere auch um Firmen im eigenen Stadtgebiet Erweiterungsmöglichkeiten oder Flächen für Verlagerungen anbieten zu können. Es sind im Regionalplan entsprechende Flächen vorzusehen, des Weiteren sollte auch ein Bedarf aus einer anderen Kommune im Kreisgebiet verortet werden können. Im Rahmen der Regionalplanaufstellung wurde bezüglich des Gewerbeflächenbedarfes eine neue Methode entwickelt, um hinsichtlich der Laufzeit des Regionalplanes ausreichende Flächenpotenziale zu erhalten. Neben der Betrachtung des lokalen Bedarfs ist zudem das Instrument der Regionalen Kooperationsstandorte entwickelt worden, um große zusammenhängende regional bedeutsame Gewerbegebiete für potenzielle Investoren anbieten zu können. Bei der Erstellung der Entwurfsfassung ist jetzt die Situation entstanden, dass ausreichend rechnerische Bedarfe ermittelt wurden. Diese konnten im Entwurf des Regionalplanes in einer Größenordnung von rd. 670 ha jedoch zeichnerisch nicht festgelegt werden. Dieses Flächendefizit wird sich gegebenenfalls noch vergrößern, da einige im Ennepe-Ruhr-Kreis verortete regionale Kooperationsstandorte in der Bürgerschaft umstritten sind. Daher wird angeregt zu prüfen, ob zusätzliche Flächenpotenziale im Suchraum Wuppertal Nord verortet werden können. Die Gründe der fehlenden Flächenverfügbarkeit sind vielfältig. Sie führen jedoch dazu, dass ein großes gewerbliches Potenzial derzeit nicht genutzt werden kann. Für die wirtschaftliche Entwicklung, der Zukunfts- und der Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen, ist es jedoch unabdingbar, diese Potenziale zu heben und marktgängig zu machen. Andere Regionen, die vergleichbare Probleme hatten, haben das Instrument eines Regionalen Gewerbeflächenpools eingeführt. In der Fachliteratur gibt es ausreichende Hinweise über die Voraussetzungen und Anwendungen dieses Instrumentes. Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen des Ennepe-Ruhr-Kreises die Erwartung an den Regionalverband Ruhr, sich mit dieser Methodik auseinanderzusetzen und sie im Regionalplan Ruhr zu implementieren, um einen wirkungsvollen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Metropole Ruhr und des Ennepe-Ruhr-Kreises zu leisten. Weiterhin ist zu hinterfragen, ob die nunmehr gewählte Größenordnung der Flächenansiedlungen von jeweils mindestens 8 ha innerhalb der Kooperationsstandorte im Ennepe-Ruhr-Kreis die Bedarfsnachfrage widerspiegelt. Die definitive Umsetzung dieser Kooperationsstandorte auf der kommunalen Ebene wirft gegenwärtig noch mehr Fragen als Antworten auf.“
(Fett dargestellter Text im Inhalt wurde vom Bürgerverein vorgenommen.)
Beschluss am 31.1.2019
(Quelle: Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Sprockhövel; die Auszüge wurden unverändert übernommen.)
TOP 6 (Vorlagen Nr. 2019/018) „Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) Gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, der gemeinsamen Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis zum Entwurf des Regionalplanes beizutreten und diese im Rahmen des Beteiligungsverfahrens an den Regionalverband Ruhr abzugeben.“
Abstimmungsergebnis: 35 Ja Stimmen | 2 Nein Stimmen | 1 Enthaltungen