Neuer Planentwurf des RVR zur Ausweisung von Gewerbefläche in Linderhausen

Neuer Planentwurf des RVR zur Ausweisung von Gewerbefläche in Linderhausen

Der RVR hat ca. 5000 Stellungnahmen des letzten Jahres ausgewertet und bringt jetzt den neuen Planentwurf in den Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr. Im vorgezogenen sachlichen Teilplan für die regionalen Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr hat sich für Linderhausen einiges geändert:

1. Die Fläche westlich der Hattinger Straße, die westliche Talmulde, ist nicht mehr als regionaler Kooperationsstandort vorgesehen.

2. Der neue Planentwurf sieht nun einen regionalen Kooperationsstandort östlich der Hattinger Straße vor. Die Fläche erstreckt sich von der Chamottestraße im Südwesten, weiter nördlich der Trial-Anlage bis zum Gemeindehaus bzw. bis fast zur Tierarztpraxis und der Reitanlage Kregeloh-Siebrandt im Südosten. Im Norden reicht sie bis zum Voßberger Weg. D.h., eingeschlossen ist der Bereich zwischen Gevelsberger Straße und Wittener Straße sowie die gesamte Schlittenwiese. Das sind insgesamt ca. 43 ha. für ein GIB = Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung. Siehe Anlage 1 zu TOP 2.3 (Sachlicher Teilplan – Seite 27) oder Anlage 2 zu TOP 2.3 (Zeichnerische Festlegung – Seite 9): https://ruhrparlament.de/sitzungen_top.php?sid=2020-PA-51

In folgenden Schritten geht es auf Ruhrverbandsebene weiter:

1. Am 20. Mai 2020 geht der Planentwurf zur Abstimmung in den Planungsausschuss, am 29.5. in den Verbandsausschuss und danach am 15.6. in die Verbandsversammlung. Diese bewirkt einen Erarbeitungsbeschluss. Sofern möglich, werden wir teilnehmen.

2. Dann soll es mit zwei Wochen Vorlauf eine zweimonatige Frist für Stellungnahmen geben. Wie beim letzten Mal haben dann Kommunen, Träger öffentlicher Belange und die Bürger/innen die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen (siehe Anhang 1).

Die Bedenken, die wir bei der vorherigen westlichen Fläche vorgebracht haben, gelten auch für die nun vorgeschlagene Fläche. Sie befindet sich ebenfalls auf Dolinenuntergrund, schließt landwirtschaftlich hochwertigen Boden ein, umfasst die Heckenkulturlandschaft und liegt nah an der Wohnbebauung, um nur einige Gründe zu nennen. Alle ökologischen Bedenken sind über ein Scoping-Verfahren in einen Umweltbericht eingeflossen. Dennoch heißt es beim RVR in der Begründung Teil B Erarbeitung des Umweltberichts und Zusammenfassung S.16: „Eine konkretisierende Auseinandersetzung mit den  Auswirkungen auf die Schutzgüter erfolgt auf nachfolgenden Planungsebenen. An der Bereichsfestlegung wird festgehalten.“

Entscheiden werden also letztendlich die Politiker vor Ort. Deshalb möchten wir schon vor der Frist und vor der Wahl von ihnen wissen, wie sie entscheiden werden. Der Bürgerverein Linderhausen spricht sich auch gegen diese Gewerbefläche aus. Eine bisher vorgesehen Informationsveranstaltung mit Politikern und Experten war wegen der Covid-19-Pandemie leider nicht möglich. Wir haben daher eine Video-Aktion durchgeführt. Alle Videos und Informationen können Sie hier einsehen: LINK zur Video-Aktion

Quelle: Anlage 2 bei TOP 2.3 (Zeichnerische Festlegung – Seite 9): https://ruhrparlament.de/sitzungen_top.php?sid=2020-PA-51

Quelle: Anlage 1 zu TOP 2.3 (Sachlicher Teilplan – Seite 27): https://ruhrparlament.de/sitzungen_top.php?sid=2020-PA-51