a. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
b. bei unlauterem Handeln
c. bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie
d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Einreichung von Fotos.
a. die Versteigerung der Ausstellungsstücke für einen guten Zweck,
b. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Snapchat)
c. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen, sowie
d. die Veröffentlichung in einem Jahreskalender von Linderhausen für den ggf. auch ein Unkostenbeitrag erhoben wird und welcher an Dritte zum Werbezweck weitergegeben werden darf.