Teilnahme am Fotowettbewerb | Monat: März

An alle Linderhauser*innen und interessierten Mitmenschen, 

der Bürgerverein Linderhausen veranstaltet im Rahmen seines 40-jährigen Jubiläums den Fotowettbewerb „Liebenswertes Linderhausen – ein Jahreskalender“. Thema des Wettbewerbs ist es, die Schönheit von Linderhausen in den unterschiedlichen Monaten zu zeigen und daraus einen Jahreskalender 2022 zu erstellen. 

Thematisch sollen die Bilder einen klaren Bezug zu Linderhausen darstellen. Die Endauswahl des Siegermotivs / der Siegermotive je Monat wird durch eine Jury, den Vorstand des Bürgervereins, vorgenommen. Der Preis: das jeweilige Monatsbild wird unter Angabe des Urhebers im Jahreskalender 2022 des Bürgervereins vervielfältigt und abgedruckt. Die eingereichten Fotos werden darüber hinaus auf der Webseite unter linderhausen.de präsentiert und in weiteren Kanälen eingebunden (z.B. Instagram, facebook, etc.), um die Attraktivität von Linderhausen zu unterstreichen und nach außen zu tragen. Teilnehmer, deren Bild von der Jury gewählt wurde, werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt.

Ab sofort können für den Monat März Bilder über die Seite „Foto-Upload“ (siehe Button) eingereicht werden. Wir freuen uns auf rege Teilnahme! 

Die Frist zur Einreichung: 31.03.2021.

Das von der Jury gewählte Bild wird nach Festlegung auch auf der Seite „Fotowettbewerb“ und in weiteren Kanälen veröffentlicht / kommuniziert. Die Gewinnerin / der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt.

Die Teilnahmebedingungen sind unten einsehbar.

Teilnahmebedingungen zum Fotowettbewerb

  1. Der Bürgerverein Linderhausen mit Sitz in Schwelm, Deutschland, veranstaltet den Fotowettbewerb „Liebenswertes Linderhausen – ein Jahreskalender“. Thema des Wettbewerbs ist es, die Schönheit von Linderhausen in den unterschiedlichen Monaten zu zeigen und daraus einen Jahreskalender 2022 zu erstellen. Thematisch sollen die Bilder einen klaren Bezug zu Linderhausen darstellen. Die Endauswahl des Siegermotivs / der Siegermotive je Monat wird durch eine Jury, den Vorstand des Bürgervereins, vorgenommen. Der Preis: das jeweilige Monatsbild wird unter Angabe des Urhebers im Jahreskalender 2022 des Bürgervereins vervielfältigt und abgedruckt. Die eingereichten Fotos werden darüber hinaus auf der Webseite unter linderhausen.de präsentiert und in weiteren Kanälen eingebunden (z.B. Instagram, facebook, etc.), um die Attraktivität von Linderhausen zu unterstreichen und nach außen zu tragen. Teilnehmer, deren Bild von der Jury gewählt wurde, werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt.

  2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist für alle Linderhauser*innen, Schwelmer*innen und alle weiteren Interessierten möglich. Teilnahmeberechtigt ist auch der Vorstand des Bürgervereins selbst. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

    a. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
    b. bei unlauterem Handeln
    c. bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie
    d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Einreichung von Fotos.

  3. Eingereicht werden dürfen nur Bilder/Fotos, an denen die Teilnehmer die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzen und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen des Ursprungslandes, rechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union oder den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen. Eine Teilnahme ist ausschließlich online über die Webseite www.linderhausen.de/fotowettbewerb möglich. Einreichungen per Briefpost oder auf einem anderen Weg können nicht berücksichtigt werden.

  4. Jeder Teilnehmer kann seine hochgeladenen Fotos sowie Angaben und Beschreibungen zu den Fotos über das entsprechende Formular einreichen. Es können je Monat bis zu 3 Bilder bei einer Größe von max. je 10 MB hochgeladen werden. Zulässig ist ausschließlich das JPEG/JPG-Dateiformat. Außerdem muss eine Version jedes hochgeladenen Bildes in Originalversion beim Urheber vorliegen, die der Bürgerverein Linderhausen für eine Veröffentlichung in Printmedien (Jahreskalender Linderhausen) vom Teilnehmer bei Bedarf anfordern kann. Jeder Teilnehmer kann beliebig oft pro Monat bzw. insgesamt am Fotowettbewerb teilnehmen.

  5. Der Bürgerverein Linderhausen behält sich das Recht auf Löschung von Bildbeiträgen vor, die grob von den thematischen Vorgaben abweichen. Thematisch sollen die Bilder einen klaren Bezug zu Linderhausen darstellen. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht. Zudem behält sich der Bürgerverein vor, jederzeit und ohne Vorankündigung an den von ihm bereitgestellten Inhalten Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, auch wenn diese einen Einfluss auf die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs haben.

  6. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer dem Bürgerverein Linderhausen ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, um das/die hochgeladene/n Foto/s für seine PR-Arbeit zu nutzen. Dies geschieht im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder zukünftigen Aktionen / zukünftiger Kommunikation für die attraktive Außendarstellung von Linderhausen. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung des Bürgervereins Linderhausen.

  7. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für alle Medienkanäle Print und digital. Eingeschlossen ist darüber hinaus…

    a. die Versteigerung der Ausstellungsstücke für einen guten Zweck,
    b. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Snapchat)
    c. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen, sowie
    d. die Veröffentlichung in einem Jahreskalender von Linderhausen für den ggf. auch ein Unkostenbeitrag erhoben wird und welcher an Dritte zum Werbezweck weitergegeben werden darf.

  8. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er der Urheber der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass – sofern abgebildet – sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Schon jetzt stellt der Teilnehmer dem Bürgerverein Linderhausen gegenüber etwaige Ansprüche Dritter frei.

  9. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen geltende (bundesdeutsche) Verbotsnormen, insbesondere gegen die Vorschriften zur Verbreitung von Kinderpornographie (§§ 184 ff. StGB) verstoßen. Einreichungen, die Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Pornografie, Rassismus oder sonstige Anstößigkeiten zum Gegenstand haben oder darauf gerichtet sind, den Wettbewerb zu manipulieren, werden vom Bürgerverein Linderhausen entfernt. Eine Benachrichtigung über die Löschung der Bilder erfolgt nicht.

  10. Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer verzichtet darauf, hochzuladenden Fotos mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten zu verfremden. Der Bürgerverein Linderhausen behält sich vor, dahingehend manipulierte Fotos von der Teilnahme Fotowettbewerb auszuschließen und zu löschen. Der Teilnehmer wird hierzu nicht gesondert informiert.

  11. Eine Rücknahme der Fotos vom Wettbewerb durch den Teilnehmer ist jederzeit schriftlich durch eine E-Mail an das Konto: fotos@linderhausen.de möglich. Ausgenommen sind Fotos, die nach der Jurierung auf der Seite linderhausen.de sowie in allen anderen Medien und Kanälen dargestellt werden.

  12. Mit dem Hochladen der Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

  13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Gerichtsstand ist Schwelm.

  14. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.