der Bürgerverein Linderhausen veranstaltet im Rahmen seines 40-jährigen Jubiläums den Fotowettbewerb „Liebenswertes Linderhausen – ein Jahreskalender“. Thema des Wettbewerbs ist es, die Schönheit von Linderhausen in den unterschiedlichen Monaten zu zeigen und daraus einen Jahreskalender 2022 zu erstellen.
Thematisch sollen die Bilder einen klaren Bezug zu Linderhausen darstellen. Die Endauswahl des Siegermotivs / der Siegermotive je Monat wird durch eine Jury, den Vorstand des Bürgervereins, vorgenommen. Der Preis: das jeweilige Monatsbild wird unter Angabe des Urhebers im Jahreskalender 2022 des Bürgervereins vervielfältigt und abgedruckt. Die eingereichten Fotos werden darüber hinaus auf der Webseite unter linderhausen.de präsentiert und in weiteren Kanälen eingebunden (z.B. Instagram, facebook, etc.), um die Attraktivität von Linderhausen zu unterstreichen und nach Außen zu tragen. Teilnehmer, deren Bild von der Jury gewählt wurde, werden schriftlich per E-Mail benachrichtigt.
Ab sofort können für den Monat Mai Bilder über die Seite „Foto-Upload“ (siehe Button) eingereicht werden. Wir freuen uns auf rege Teilnahme!
Die Frist zur Einreichung: 30.06.2021.
Das von der Jury gewählte Bild wird nach Festlegung auch auf der Seite „Fotowettbewerb“ und in weiteren Kanälen veröffentlicht / kommuniziert. Die Gewinnerin / der Gewinner wird schriftlich benachrichtigt.
Die Teilnahmebedingungen sind unten einsehbar.
a. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
b. bei unlauterem Handeln
c. bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie
d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Einreichung von Fotos.
a. die Versteigerung der Ausstellungsstücke für einen guten Zweck,
b. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Snapchat)
c. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen, sowie
d. die Veröffentlichung in einem Jahreskalender von Linderhausen für den ggf. auch ein Unkostenbeitrag erhoben wird und welcher an Dritte zum Werbezweck weitergegeben werden darf.